Anmerkung: Die Zustimmung zur Haltung eines größeren Hundes (ab einer Schulterhöhe von 50 cm) kann in einer städtischen Mietwohnung nicht erteilt werden. Unabhängig von ihrer Größe sind Kampfhunde sowie als aggressiv geltende Hunde in Mietwohnungen nicht erlaubt. Bei Umzug bzw. bei einem anderen oder weiteren Tier muss die Genehmigung erneut eingeholt werden.