Mann mit Hund an Leine

#EINFACHERKLÄRT Hunde in der Wohnanlage.

08.08.2023

Hunde, Haufen, Hausordnung Infos für Halterinnen und Halter zum Umgang mit Hunden und Hundekot in unseren Wohnanlagen.

Hunde bereichern nicht nur das Leben ihrer Besitzerinnen und Besitzer – auch viele Nachbarinnen und Nachbarn sind den Schnuppernasen gegenüber positiv eingestellt. Voraussetzung: eine gute Erziehung und das Beseitigen der Hinterlassenschaften durch Herrchen oder Frauchen.

Reden wir nicht lange drum herum: Heute geht es um Hundekot auf Gehwegen und Rasenflächen. Der ist nicht nur auf unseren VWI-Grundstücken ein Ärgernis, sondern in zahlreichen Städten und Gemeinden, da sind sich die allermeisten Menschen einig. Fest steht auch: Viele Menschen nehmen ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihrem Hund und ihren Mitmenschen wahr. Sie leinen ihre Hunde in der Öffentlichkeit an, agieren umsichtig und entsorgen deren Kot umgehend. Das geht mit den häufig öffentlich zur Verfügung gestellten Tütchen ganz einfach und ist für die meisten Besitzerinnen und Besitzer schlicht selbstverständlich. Die deutschen Kommunen sehen es übrigens genauso und verpflichten Hundehalterinnen und Hundehalter zur Beseitigung. Bei Verstößen drohen beispielsweise in Niedersachen Bußgelder bis zu 100 Euro.

Am besten ist es natürlich …

… für alle Beteiligten, wenn es gar nicht erst zu solchen Maßnahmen kommt. Bei uns ist die Hundehaltung – mit Ausnahme gefährlicher Rassen – grundsätzlich möglich, aber genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist immer eine Einzelfallentscheidung und an die Einhaltung der Hausordnung gebunden. Dazu gehört u. a., dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung an der Leine zu führen, von Spielplätzen fernzuhalten und Verunreinigungen sofort zu entfernen sind. Wir freuen uns sehr darüber, dass ein Großteil der Hundebesitzerinnen und -besitzer in unseren Wohnanlagen diese Regeln befolgt – aus Überzeugung und auch jenseits des Geltungsbereichs unserer Hausordnung.

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Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung gilt auch in diesem Fall: Sprechen Sie die Mieterin oder den Mieter darauf an.
Mehr als einen freundlichen Hinweis oder eine nette Bitte und etwas Einsicht braucht es häufig nicht, um die Situation einvernehmlich zu klären. Sollte das allerdings langfristig nicht gelingen, behalten wir uns jederzeit vor, die Genehmigung zur Hundehaltung in unserem Wohnraum zu entziehen.

Übrigens: Die Pflicht zur Entsorgung von Hundekot betrifft auch öffentliche „Hundewiesen“.

Von diesen gibt es in Wolfsburg mittlerweile vier. Zusätzlich zu den bestehenden Hundefreilaufflächen in Detmerode und am Südufer des Allersees testet die Stadtverwaltung zwei weitere Flächen in Ehmen und Reislingen. Ebenfalls in der Testphase: der Hundestrand am Allersee.

Für genügend Auslauf ist also gesorgt. Wir wünschen all unseren Kundinnen und Kunden – egal, ob mit oder ohne eigenen Hund – wunderschöne Spaziergänge!

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