Grünanlage in den Steimker Gärten

#EINFACHERKLÄRT Grünanlagen.

30.04.2024

Grünanlagen Warum Sie sie nicht zu pflegen brauchen, aber pfleglich mit Ihnen umgehen müssen.

Auf unseren Grundstücken legen wir Wert auf gepflegte Grünanlagen. Davon profitiert nicht nur die Aufenthaltsqualität im Viertel, sondern auch die Biodiversität, die Vielfalt an nützlichen Pflanzen und Tieren. Damit das so bleibt, sind einige einfache Regeln nötig.

In guten Händen: unsere Grünanlagen

Als Mieterin oder Mieter der VWI haben Sie vermutlich schon Gärtnerinnen oder Gärtner bei der Arbeit auf unseren Grünanlagen gesehen. Sie gehören zu unserer eigenen Gärtnerei bzw. zu von uns beauftragten Unternehmen und sorgen dafür, dass alle unsere Grünanlagen sachgemäß gepflegt werden. Dabei achten sie u. a. darauf, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Brut- und Setzzeiten berücksichtigt und Zeiträume für Bepflanzung und Beschnitt eingehalten werden.

Für unsere Mietenden gilt deshalb:

  • Bitte betreiben Sie auf unseren Grünanlagen keine Gartenarbeit in Eigenregie!
  • Jede unserer Wohnanlagen kommt an die Reihe, die einzelnen Stadtteile werden von unserer Gärtnerei nacheinander bearbeitet.
Für Ideen zur Gestaltung der Außenanlagen aus den Reihen unserer Mietenden sind wir jederzeit offen.

Für Ideen zur Gestaltung der Außenanlagen aus den Reihen unserer Mietenden sind wir jederzeit offen. Mit Vorschlägen, die z. B. die Biodiversität oder die Aufenthaltsqualität steigern, können Sie sich gern an unseren Kundenservice wenden. Für Beschwerden zum Zustand von Außenanlagen gilt natürlich das Gleiche.

  • Auch in Bezug auf unsere Außenanlagen steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung: sowohl bei Ideen zur Gestaltung als auch im Fall von Beschwerden.

So nutzen Sie die Außenanlagen richtig!

Für die Nutzung unserer Außenanlagen gibt es bestimmte Vorgaben, damit die Interessen aller Mietenden Berücksichtigung finden:

  • Zum Schutz vor Verletzungen und Gebäudeschäden sowie aus Rücksicht auf andere Mietende ist Ballspielen auf den Grünflächen verboten. Hierzu können die Spielplätze genutzt werden. Ausnahme: Kinder im Vorschulalter.
  • Hunde sind im Wohngebiet an der Leine zu führen und von Spielplätzen grundsätzlich fernzuhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen.
  • Unsere Parkplätze sind ausschließlich unseren Mietenden vorbehalten und nur für angemeldete, motorisierte Fahrzeuge vorgesehen.
  • Das Befahren der Rasenflächen ist strengstens untersagt.

All das trägt zu einer harmonischen Nachbarschaft in unseren Wohnanlagen bei.

So wird die warme Jahreszeit im Freien zum entspannten Genuss für alle.
Sonnige Grüße von Ihrer VWI!

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