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#EINFACHERKLÄRT Betriebskostenabrechnung.

18.06.2024

Betriebskostenabrechnung Überblick für Mietende: Fragen und Antworten zum Thema Nebenkosten.

Nachzahlung oder Rückerstattung? Diese Frage ist mit einem Blick auf die Betriebskostenabrechnung schnell geklärt. Aber was genau umfassen die Betriebskosten eigentlich und wie werden sie berechnet? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie.

 

Grundsätzlich setzt sich Ihre monatliche Gesamtmiete aus der sogenannten Grundmiete („Kaltmiete“) und der Vorauszahlung für die Betriebskosten („Nebenkosten“) zusammen.

Was sind Betriebskosten?

Das Gesetz definiert Betriebskosten als „Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, (…) der Anlagen, Einrichtungen und des Grundstückes laufend entstehen“.
 

Einmal im Jahr erhalten Sie von uns eine Betriebskostenabrechnung: Ihre Vorauszahlungen werden mit den Kosten im Berechnungszeitraum verglichen, verrechnet und bei Bedarf angepasst. Ziel der regelmäßigen Anpassung ist es, im Interesse unserer Mietenden eine hohe Nachzahlung in der nächsten Abrechnungsperiode zu vermeiden.
 

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die jährliche Abrechnung dem Mietenden bis spätestens zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zuzuleiten ist. Für die Betriebskostenabrechnung 2023 ist dieses der 31.12.2024.

Wie setzen sich die Betriebskosten zusammen?

Ausgehend von 100 % setzen sich Ihre Nebenkosten wie folgt zusammen
(Abbildung Durchschnittswerte über den gesamten VWI-Wohnungsbestand, Kabelanschluss ab 1. Juli 2024 nicht mehr Teil der Nebenkosten).

Wie wird der Abwasser- bzw. Wasserverbrauch berechnet?

Einige unserer Wohnungen verfügen bereits über Einzelwasserzähler, sodass die Kosten verbrauchsgenau direkt zwischen dem Mieter und dem Versorgungsunternehmen abgerechnet werden können. Für alle übrigen VWI Wohnungen gilt grundsätzlich: Die Gesamt­­verbrauchs­kosten werden auf Grundlage der Wohnfläche aufgeteilt. Dieser Umlagenschlüssel entspricht den gesetzlichen Vorgaben und garantiert eine möglichst gerechte Kostenverteilung.

Warum nicht Pro-Kopf-Prinzip?

Es wird immer wieder der Wunsch geäußert, die Wasserkosten nach dem Pro-Kopf-Prinzip abzurechnen. Das Problem: Weder unterschiedliche Verbrauchsverhalten noch wechselnde Personenzahlen in den Haushalten können so berücksichtigt werden. Ein Umlagenschlüssel nach Personenanzahl führt deshalb nicht zu einer gerechteren Kostenverteilung.

Wie lassen sich Müllgebühren sparen?

Müll- und Abfallentsorgung nicht nur im Stadtgebiet Wolfsburg stark gestiegen. Gleichzeitig wird immer weniger noch Nutzbares entsorgt. Das wiederum ist gut für die Umwelt, fürs Klima und für Ihre Nebenkostenabrechnung. Mitmachen ist geht ganz leicht: Einfach den Müll richtig trennen und mit wiederverwendbaren Verpackungen von vornherein Abfall vermeiden.

Welche Versicherungen sind in den Betriebskosten enthalten?

Folgende Versicherungskosten werden auf die Nebenkosten umgelegt:

  • Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser und Sturmschäden
  • Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
  • Glasversicherung für die allgemeinen Glaselemente am Wohngebäude

Mit diesen Versicherungen sind Schäden am Baukörper abgedeckt – nicht jedoch Ihr privater Hausrat! Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

Wer hilft mir bei weiteren Fragen?

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Betriebskosten-Abrechnungsteam zur Verfügung:

Volkswagen Immobilien GmbH
Tel. 0 53 61 · 264-0
mail@vwimmobilien.de

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