Folgekosten besser abgesichert.
Die Sachen sind gepackt, gleich geht’s los in den Urlaub. Nur noch schnell die Grünpflanze im Bad gießen. Klirr… in der Hektik landet der schwere Tontopf scheppernd in der Badewanne. Ein Blick auf das erdige Schlamassel zeigt: Nicht nur die geliebte Palme ist hinüber, auch die neue Keramikwanne hat eine tiefe Schramme abbekommen. Das kann teuer werden.
Glück für unsere Mieterinnen und Mieter, die eine private Haftpflicht in der Tasche haben! Diese übernimmt die Kosten von Schäden, die man selbst am Eigentum des Vermieters verursacht hat. Ohne diesen Schutz haftet der Verursacher in der Regel unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Ein Risiko, das sich leicht vermeiden lässt.
Alle Tipps im Video.
Wichtig! Mietsachschäden mitversichern.
Eine private Haftplicht ist schnell und relativ günstig abgeschlossen. Bei Abschluss des Vertrages sollten Mieterinnen und Mieter jedoch unbedingt darauf achten, dass sogenannte „Mietsachschäden“ mitversichert sind. Gemeint sind hierbei Beschädigungen der gemieteten Räume, des fest verbauten Inventars – in unserem Fall: die Badewanne – oder der mitvermieteten Gegenstände. Nicht jede Police beinhaltet diese Leistung.
Private Haftpflicht: Leistungen auf einen Blick.
Leistungen erbringt die private Haftpflichtversicherung bei begründeten Ansprüchen, wenn
- eine Sache beschädigt oder zerstört wurde (Sachschaden),
- ein reiner Vermögensschaden verursacht wurde,
- eine Person verletzt oder getötet wurde (Personenschaden).
Bei entsprechender Police sind Mietsachschäden u.a. an folgenden Wohnbestandteilen abgesichert:
- Wände
- Türen
- Fensterrahmen
- sanitäre Anlagen
- Bodenbeläge
- fest verbautes Mobiliar