Biodiversität

GRI 3-3

Leitbild der Biodiversitätsstrategie

Biodiversität fördert die Stabilität von Ökosystemen. Die Vielfalt von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen kann bspw. die Klimaerwärmung bremsen oder Pflanzen vor Schädlingen schützen. Ebenso prägen Pflanzen im und am Gebäude sowie der sorgsame Umgang mit der Tierwelt eine positive Wahrnehmung des Wohnquartiers und tragen zu einer höheren Wertigkeit der Immobilie bei. Volkswagen Immobilien legt daher großen Wert darauf, zum Aufbau, zum Erhalt oder zur Erweiterung der biologischen Vielfalt direkt an Gebäuden oder anliegenden Außenflächen beizutragen.

Jedes Jahr wird in Deutschland eine beträchtliche Fläche für den Bau neuer Wohnungen und Infrastruktur genutzt, was einen erheblichen Einfluss auf die natürlichen Lebensräume und die biologische Vielfalt hat. Volkswagen Immobilien ist sich seiner Verantwortung bewusst, nicht nur hochwertige Wohnungen zu schaffen, sondern auch hochwertige Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität direkt an Gebäuden oder anliegenden Außenflächen umzusetzen.

 

Unsere Maßnahmen richten wir an einer eigenen Biodiversitätsstrategie aus, bei der folgende Ziele handlungsleitend sind:

 

Diese Leitziele sind im Jahr 2022 mittels konkreter Handlungsvorgaben in den BLUE-BUILDING-2022-Standard verpflichtend für alle Neubauten aufgenommen worden. Auch für den Bestand streben wir an, bei jeder von uns durchgeführten Biodiversitätsmaßnahme alle sieben Ziele umzusetzen. Neben einzelnen Leuchtturmprojekten priorisieren wir aktuell die Biodiversitätsleitziele, um neben den großen Projekten ein schrittweises Ausrollen über den gesamten Bestand zu gewährleisten. Seit 2022 werden die Biodiversitätsprojekte vor, während und nach der Durchführung durch eine*n Biolog*in begleitet. Das rückwirkende Monitoring wird jeweils für die nächsten 5 Jahre beauftragt.

 

Unsere Biodiversitätsleitziele folgen einem gesamtheitlichen Umsetzungsprinzip. Im Rahmen von Ziel 1 „Verbesserung der Biotopflächenqualität“ streben wir beispielsweise eine Prüfung und Priorisierung von Brachflächen zur Bebauung, die Begrenzung der Flächenversiegelung im Neubau (max. 70 %), Entsiegelungsmaßnahmen im Bestand, eine verbesserte Regenwasserversickerung, eine Mindestbegrünung im Neubau (25 %) und die Wiederherstellung von Grünflächen im Bestand an.

Der BLUE-BUILDING-2022-Standard fordert zudem vor einem Neubau die Prüfung, ob sich der gewählte Standort in einem Gebiet befindet, das Wasserstress aufweist oder mit besonderen Anforderungen an Wassereinsparung und Gewässerschutz verbunden ist (Kapitel Strategie zur Wassernutzung).

 

Mit Ziel 2 wird die Förderung der Tierartenvielfalt verfolgt: Die Artenvielfalt fördern wir, indem explizit Maßnahmen zur Ansiedlung von Tieren auf dem Grundstück umgesetzt werden, z. B. Bienenwiesen und Nistkästen.

 

Da der Lebensraum vieler Pflanzen- und Tierarten durch die Versiegelung der Landschaft und die Ausdehnung der Städte eingeengt und zerschnitten wird, kommt es zu isolierten Lebensräumen, in denen ein genetischer Austausch zwischen Populationen nicht mehr möglich ist. Um dies zu verhindern, vernetzen⁸ wir vorhandene Biotope miteinander (Ziel 3).

 

Richtige Pflege naturnah gestalteter Flächen ist entscheidend für deren Fortbestand. So haben wir im Rahmen von Ziel 4 konkrete Vorgaben an die fachgerechte Grünpflege definiert. Dazu gehört u. a. die Belassung sogenannter „wilder Ecken“, indem beispielsweise unsere Gärtner*innen im Bestand keine Pestizide gegen Unkraut einsetzen.

 

Ziel 5 regelt den Umgang mit Neophyten: Wir schließen invasive Pflanzen, die einheimische Pflanzenarten verdrängen, wie beispielsweise den japanischen Staudenknöterich oder die Herkulesstaude in unseren Bepflanzungskonzepten aus und orientieren uns dabei u. a. an den Vorgaben der DGNB.

 

Die Erreichung dieser Ziele wird durch Monitoringmaßnahmen (Ziel 6) sowie die Einbindung von Anwohnenden und Mitarbeitenden (Ziel 7) flankiert. Um eine möglichst hohe Akzeptanz zu erzielen, laden wir bei den Leuchtturmprojekten grundsätzlich Mietende ein, um das geplante Konzept kennenzulernen und Fragen zu stellen.

 

Im Jahr 2023 haben wir weitere Biodiversitätsmaßnahmen angestoßen. Beim ersten Projekt haben wir ein durch Mitarbeitende der Lebenshilfe angefertigtes Insektenhotel aufgestellt. Um die Insektenvielfalt zu fördern und Lebensraum zu schaffen, wurde auch die Vegetation – u. a. mit Blühflächen und Sträuchern – entsprechend angepasst. Hierzu wurden auf einer Fläche von insgesamt ca. 1.500 m² alte Wäscheplätze entsiegelt und Material umgenutzt, um neue Biotopflächen zu schaffen. Zudem wurde eine leichte Bodenaushubmodellierung vorgenommen, um Insekten und Vegetation länger mit Wasser versorgen zu können. Für unsere Anwohner wurden Sitzbänke und Wäschespinnen aufgestellt, ohne dabei den Boden zu versiegeln.

 

In einem anderen Quartier haben wir einen Schmetterlingsgarten angelegt: Neben einer geeigneten Bepflanzung mit Büschen, Stauden, Wiesenmischungen etc. wurden Wasserstellen mit Tonabdichtungen sowie eine Trockenmauer geschaffen. Zum neuen Habitat gehören darüber hinaus Totholz, Lesesteinhaufen und Eichenpfähle, die mit Bohrungen versehen sind. Zusätzlich wurde ein 75 m² großer Wäscheplatz zurückgebaut und bepflanzt. Langfristig soll, basierend auf der Biodiversitätsstrategie, ein System zur Messung des Umsetzungsgrades des Biodiversitätsumfangs entwickelt werden. Dieses findet sich auch als Ziel in unserer Nachhaltigkeits-Roadmap wieder.
Zusätzlich zu unseren selbst auferlegten Zielen halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben zur Minimierung, Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. Hierbei finden u. a. Ausgleichsverpflichtungen nach dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz Berücksichtigung.

Strategie zur Wassernutzung

In Bezug auf die Nutzung von Wasser steht die Immobilienwirtschaft vor verschiedenen Herausforderungen: Zum einen wird durch Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung das Versickern von Regenwasser unterbunden und der natürliche Wasserhaushalt des Bodens gestört. Zum anderen haben der verantwortungsvolle Umgang mit Frischwasser und die Reduktion von Abwasser neben dem Schutz des Ökosystems auch wirtschaftliche Aspekte, da mit einfachen baulichen Maßnahmen zur Wassereinsparung und Abwasservermeidung die Betriebskosten in der Nutzungsphase gesenkt werden können.

 

Volkswagen Immobilien bekennt sich zu einer verantwortungsbewussten Nutzung der Ressource Wasser und hat daher weitreichende Anforderungen in seinem BLUE-BUILDING-2022-Standard formuliert. Dazu gehört die Prüfung, ob sich der gewählte Standort in einem Gebiet befindet, das Wasserstress aufweist oder mit besonderen Anforderungen an Wassereinsparung und Gewässerschutz verbunden ist. Vorgegeben ist zudem der Einsatz wassersparender Armaturen gemäß den von der EU-Taxonomie vorgegebenen Grenzwerten für Durchflussmengen. Zum Standard zählt nunmehr auch die Nutzung von Vorrichtungen zur Drosselung bzw. Rückhaltung von Regenwasser, das für die Grundstücksbewässerung oder andere Zwecke wie etwa die WC-Spülung genutzt werden kann.

 

Darüber hinaus soll die vorhandene Quartiersinfrastruktur – soweit bautechnisch und -rechtlich möglich – für eine optimierte Regen-/Abwasserentwässerung einschließlich der Regenwasserversickerung vor Ort genutzt werden. Verpflichtende Schulungen der Baubeteiligten zum Boden- und Grundwasserschutz, z. B. für Bauleitung und Gewerke, dienen dazu, die notwendige Kompetenz für eine nachhaltige Wassernutzung zu schaffen und zu erhalten. Unsere grundlegende Vorgehensweise im Umgang mit Regenwasser sieht vor, dass es zunächst auf der rückwärtigen Grünfläche des Gebäudes gesammelt und durch die entstehende Wasserfläche erlebbar gemacht wird. In diesem Zusammenhang wird der Abfluss in die Kanalisation deutlich gedrosselt. Den stark nutzerabhängigen Frischwasserverbrauch versuchen wir durch den Einbau von modernen Sanitärinstallationen zu reduzieren. Beispielsweise haben wir wassersparende Armaturen als Standard in unsere Sanierungspläne aufgenommen. So haben unsere Mietenden von Anfang an die Möglichkeit, ihren individuellen Beitrag zur Wassereinsparung zu leisten. Darüber hinaus werden ebenso bei unseren Wohnungssanierungen zukünftig wassersparende Sanitärinstallationen eingebaut.

⁸ Begriffserläuterung: Eine Fläche gilt als „vernetzt“, wenn sie über einen breiten Vernetzungskorridor mit anderen Freiflächen verbunden ist. Dieses kann beispielsweise über sogenannte Linienbiotope wie Säume, Hecken und Baumalleen erfolgen. So kann die Wanderung von Tieren (u. a. Kleinsäuger, Vögel, Insekten) und somit der Artenaustausch gewährleistet werden.

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